Bekanntlich wurde B. im Februar 2019 von zwei Bewaffneten Räubern heimgesucht und hat das unbeschadet überstanden.

Im letzten Neujahrsbrief wurde darüber mit einem harmlosen Anfang (hier) und danach mit einer ausführlichen Schilderung der Tat (hier) berichtet, die in der Rohfassung noch in der selben Nacht fast fertiggestellt wurde.

Was ist seither geschehen?

Rund vier Wochen nach der Tat wurden zwei Berufseinbrecher verhaftet, Brüder, beide türkischer Herkunft, einer aus der Gossau SG, einer aus Biel. Grund: Genspuren – die Polizei hat es aber nicht gern, wenn man zuviele Details bekanntgibt, da sonst die nächste Generation daraus lernt.

Das aufgezeichnete Telefonat half wohl auch, ebenso der Film der Synagoge, der hier angesehen werden kann.

Blick von der Synagoge die Gerechtigkeitsgasse (Mitte) hinunter.

Ab ca. der 16. Sekunde kommen die zwei Räuber auf dem
Trottoir die Gasse herauf und gehen rechts ab.

Der Abgang der Räuber...

… Film ansehen, Bild anklicken.

Quelle: nicht Youtube, sondern eigener Server
– bitte melden wenn zu langsam.


WANTED: “Nelo”

 

Die Untersuchung liegt beim Kanton Thurgau. B. musste dort Fotos ansehen, das war aber unangenehm weil gar nicht einfach.

Die Banditen haben irgendwo gehört, dieser B. habe immer CHF 500 – 800.000 im Tresor (schön wär’s) – da war die Versuchung gross und so wurden aus sonst “braven”  Einbrechern bewaffnete Räuber. Vier Mann fuhren mehrmals zur Erkundung des Tatortes nach Zürich. Bei der Tat blieben aber zwei Kameraden, darunter einer der Brüder G.,  im Auto und mussten laufen gelassen werden.

Der eigentliche Anstifter, der mich bei der Tat ansprach, sei angeblich ein wieder ins Ausland abgereister Rumäne namens “Nelo”. Unglaubwürdig, aber das Schweigen der Gebrüder G. erspart ihm einige Jahre hinter Gittern. Dieser Nelo ist wohl eine Sagengestalt, wie Kapitän Nemo bei Jules Verne.

Der ganzen Truppe (mehr als nur “meinen” Räubern) wird demnächst in Frauenfeld der Prozess gemacht, da sind über 20 Einbrüche zu verhandeln. Das beantragte Strafmass für den einen G. liegt aber-  wohl durch den bewaffneten Raubüberfall – mit 62 Monaten deutlich höher als bei den Mitangeklagten.

Da der geldgierige Nelo von der ohnehin eher mageren Beute angeblich nur CHF 1.000 an G. abgetreten haben soll, ergäbe das einen Stundenlohn von 2,21 Rappen (rechne: 100.000 Rappen geteilt durch fünf Jahre  und zwei  Monate  [= 5 x 8.760h/Jahr + ca. 60 Tage x 24h] grob 45.240 Stunden).

 

Fazit: Crime does not pay

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